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Können Sie maßgeschneiderte Business-Anzüge abschreiben?

Maßgeschneiderte Anzüge können eine abzugsfähige Ausgabe für ein Unternehmen sein, wenn es sie als "Uniformen" für seine Arbeiter kauft. Einzelne Mitarbeiter können jedoch in der Regel keinen Abzug für die Kosten für Geschäftskleidung - maßgeschneidert oder nicht - in ihren persönlichen Einkommensteuererklärungen vornehmen.

Als Betriebsausgaben

Im Allgemeinen kann ein Unternehmen Ausgaben abziehen, die in seinem Gewerbe oder Geschäft "gewöhnlich und notwendig" sind. Wenn es in Ihrem Bereich üblich ist, maßgeschneiderte Geschäftsanzüge zu tragen, und Ihr Unternehmen seinen Mitarbeitern solche Anzüge zur Verfügung stellt, kann das Unternehmen die Kosten als Aufwand abschreiben. Das Unternehmen sollte jedoch verlangen, dass die Mitarbeiter die Anzüge nur zur Arbeit tragen. Andernfalls kann ein Teil der Kosten als für den Arbeitnehmer steuerpflichtige Entschädigung gelten.

Als Mitarbeiterkosten

Mitarbeiter können ihre Kosten für Arbeitskleidung nur unter zwei Bedingungen abziehen. Erstens muss die Kleidung von ihrem Arbeitgeber verlangt werden. Zweitens muss die Kleidung für den "Alltagsgebrauch" ungeeignet sein. Maßgeschneiderte Business-Anzüge können unter der ersten Bedingung qualifiziert sein, im Allgemeinen jedoch nicht unter der zweiten. Es spielt keine Rolle, ob ein Arbeiter einen solchen Anzug tatsächlich außerhalb der Arbeit trägt; Es ist für arbeitsfreie Zwecke geeignet und kann daher nicht abgezogen werden.

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